Kaltltplasmatherapie zur Behandlung des diabetischen Fußsyndroms oder anderer schlecht heilender chronischer Wunden, insbesondere bei Antibiotikarsistenz, -unverträglichkeit oder MRSA-Keimen. Ab sofort bieten wir Ihnen diese neuartige Methode auch in unseren Fußambulanzen an. Damit steht Ihnen das modernste nicht medikamentöse Verfahren zur Behandlung chronischer Wunden auch in unserer Einrichtung zur Verfügung. Das ist derzeit in Noddeutschland ambulant ein Novum!
Jetzt können Wunden effektiv und schmerzfrei behandelt werden – mit Kaltplasma. Es inaktiviert auf unkomplizierte Weise Viren, Bakterien, Keime und Sporen. Eine echte Revolution in der Medizintechnik: Nicht nur für die Wundbehandlung, sondern auch für die Intensivmedizin.
Regenrationsprozesse werden durch die Behandlung aktiviert. Durch reaktive Spezies wird der Zellstoffwechsel angeregt, wodurch der gesamte Wundheilungsprozess aktiviert wird. Zusätzlich aktiviert Kaltplasma die Ausschüttung von Cytokinen, die das Zellwachstum und die Differenzierung von Zellen regulieren. Für die bessere Durchblutung der Wunde und der Wundumgebung regt Kaltplasma die Angiogenese, also die Gefäßbildung aus bereits vorhandenen Blutgefäßen, an.
Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen an uns, wir beantworten sie gerne!
In der vergangenen Woche überraschte uns FOCUS Gesundheit mit einer Auszeichnung für 2024.
Die FOCUS-Empfehlungslisten präsentiert jene Ärzte in der Region, die sich hinsichtlich verschiedener Qualitätskriterien wie der Reputation, der fachlichen Erfahrung und Patientenservices hervorheben. Die flächendeckende Erhebung unter allen ambulant-tätigen Medizinern in Deutschland verarbeitet Informationen zu über 260.000 Ärzten. Dabei werden sowohl mehrere medizinische, patienten- als auch serviceorientierte Faktoren einbezogen.
Das E-Rezept ist verbindlich vom Gesetzgeber am 1.1.2024 eingeführt worden. Was bedeutet dies für Sie?
Alle Arzneimittel werden künftig über die TI-Konnektoren der Ärzte auf einen Server der Gematik geschrieben. Damit ist es möglich, dass der Apotheker mit Hilfe Ihrer Krankenversicherten-Karte oder eines Ersatzbelegs mit QR-Code in Papierform oder der E-Rezept App nachschaut, was der Arzt Ihnen verordnet hat.
Achtung! Das E-Rezept ist nur für Arzneimittel gültig. Hilfsmittel, wie Penkanülen, Blutzuckerteststreifen, CGM-Sensoren, Insulinpumpenzubehör u.v.a.m. werden auch zukünftig noch auf einem rosa Papierrezept verordnet.
Das E-Rezept gilt zunächst nur für Versicherte der GKV – der gesetzlichen Krankenkassen. Es gilt somit noch nicht für Privat-Versicherte.
Wir bieten Ihnen alle Formen der Diabetes-Schulung ambulant in unseren Einrichtungen an:
Bitte halten Sie die Ihnen überreichten Schulungstermine ein! Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitten wir darum, uns rechtzeitig abzusagen, damit wir nicht unnötig auf Sie warten. Die von Ihnen nicht wahrgenommenen Schulungen können Sie nachholen. Die Termine hierfür erhalten Sie bei uns in der Praxis.
Bitte bringen Sie jeweils zum Quartalsbeginn immer Ihre Krankenversichertenkarte und eine Überweisung Ihres Hausarztes (außer Typ 1 Diabetiker) mit.
Bitte bringen Sie auch alle Befunde oder Arztbriefe, die seit Ihrem letzten Besuch bei uns neu sind, mit. Bitte denken Sie auch an Ihren Diabetes-Paß DDG.
Ganz besonders wichtig ist eine Aufstellung der Medikamente, wie sie aktuell von Ihnen genommen werden. Gerne dürfen Sie hierzu auch die Packungen mitbringen.
Bringen Sie außerdem Ihre Blutzuckermessgeräte, Ihre Insulinpens, Ihre Insulinpumpen und Katheter, Ihre Blutzuckeraufzeichenungen (schriftlich oder digital) und Ihre Auslesegeräte (alternativ Handy) mit.
Bitte bringen Sie zum Termin nur Personen mit, die zwingend notwendig sind. Versuchen Sie Zeitdruck zu vermeiden!
Wir haben in der Zeit vom 20. September bis zum 11.Oktober 2024 wegen der Quartalsabrechnung und eines anschließenden Urlaubs geschlossen. Ab Montag, dem 14. Oktober 2024 sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie zu erreichen.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an:
Hier finden Sie einen Clip als Entscheidungshilfe, wen Sie im Notfall rufen sollten! https://www.youtube.com/watch?v=Dm9ikt7IMfE
Hier können Sie uns eine Email senden mit Ihren Wünschen für Verordnungen, Überweisungen, Terminwünsche oder Sonstiges.
Bedenken Sie bitte, dass wir E-Rezepte nur ausstellen können, wenn zuvor im aktuellen Quartal Ihre Krankenversichertenkarte vorgelegt worden ist. Desweiteren weisen wir daraufhin, dass Hilfsmittel – also CGM-Sensoren, Blutzuckerteststreifen, Kanülen, Lanzetten, Spritzen, Insulinkatheter u.v.m. – nicht per E-Rezept verordnet werden können, da der Gesetzgeber dies bislang noch nicht vorgesehen hat.
Wir senden Ihnen gerne die gewünschten Dinge per Post gegen vorherige Auslagenerstattung zu.